Hygienekonzept


  1. Es gibt ein Ampelsystem mit Grün, Gelb, Orange und Rot, das je nach aktueller Situation gewisse Punkte geregelt, z.B. das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung, Weitergabe von Gegenständen, Stattfinden des Offenen Betriebs. Bei Rot bleibt das Jugendhaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

  2. Die Eingangstür = Ausgangstür (weiße Holztür im EG für alle Etagen) des Jugendhauses ist verschlossen oder ein/e Mitarbeiter/in nimmt die Besucher/innen am offenen Eingang in Empfang.

  3. An der Tür wird per Aushang informiert, dass bei verschlossener Tür geklopft oder geklingelt werden soll.

  4. Vor Betreten des Jugendhauses müssen die Hände desinfiziert werden. Ein Desinfektionsmittel-spender befindet sich neben dem Eingang.

  5. Kinder und Jugendliche, die Krankheitsanzeichen haben oder sich nicht wohlfühlen, wird der Einlass in das Jugendhaus nicht gestattet.

  6. Aushänge machen auf die gültige Abstandsregelung und Hygienevorschriften aufmerksam.

  7. Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im Jugendhaus: Abhängig von aktueller Situation (Ampelsystem/ Aushang an den Eingängen des Jugendhauses beachten!)
    - Stufe Grün: Das Tragen von einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand und regelmäßigen Stoß- bzw. Querlüften nicht erforderlich.
    - Stufe Gelb: Das Tragen von einer Mund-Nasen-Bedeckung ist beim Betreten, Verlassen und Bewegen im Haus erforderlich. Am eigenen Platz kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden.
    - Stufe Orange: Das Tragen von einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im Jugendhaus jederzeit erforderlich.
    - Stufe Rot: Keine Angebote für Kinder und Jugendliche.

  8. Die Kinder und Jugendlichen können das Jugendhaus nicht „frei“ betreten. Nur die aus-geschriebenen Gruppenangebote können nach vorheriger Anmeldung (auch mündlich möglich) besucht werden. Es werden Teilnehmerlisten mit den Kontaktdaten der Kinder und Jugendlichen geführt und für mindestens 4 Wochen archiviert.

  9. Je nach Angebot dürfen maximal 6 Kinder und Jugendliche unter Einhaltung der derzeit vorgeschriebenen Abstandsregeln an den jeweiligen Angeboten teilnehmen.

  10. Begleitpersonen, der Teilnehmer/innen, die nicht selbst angemeldet sind, z.B. Eltern, Erziehungsberechtigte, dürfen das Haus nicht betreten.

  11. Kinder und Jugendliche, die aufgrund der begrenzten Plätze an einem Angebot nicht teilnehmen können, werden für Folgetermine desselben Angebots berücksichtigt.

  12. Vor der Teilnahme an einem der Angebote des Jugendhauses müssen die Kinder und Jugendlichen eine von den Personensorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung mit Kontaktdaten abgeben, die erlaubt, dass die Kinder und Jugendlichen an Angeboten des Jugendhauses teilnehmen dürfen und sich selbstständig für spezielle Angebote im Vorfeld anmelden können. (Datenschutz durch Erklärung berücksichtigt!)

  13. Der offene Betrieb findet nur in Stufe Grün statt. Konzept für offener Betrieb in Arbeit.

  14. Der Dienstplan des Jugendhauses wird so gestaltet, dass stets genügend Personal vor Ort ist, um die Angebote zu betreuen und auf die strikte Einhaltung geltender Vorschriften zu achten.

  15. Die Kinder und Jugendlichen werden regelmäßig über die Hygienemaßnahmen, Abstands-regelungen, etc. informiert.

  16. Händekontaktflächen (Türklinken, Handläufe, Tischoberflächen, etc.) werden nach jedem Gruppenangebot desinfiziert.

  17. Weitergabe von Gegenständen:
    - Stufe Grün u. Gelb: Die Weitergabe von Gegenständen ist bei Beachtung der Händehygiene für Alle erlaubt.
    - Stufe Orange: Es dürfen keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Haushalt angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden. Hier ist besonders auf Spiel- und Beschäftigungsmaterial, welches dafür vorgesehen ist zwischen mehreren Personen weitergereicht zu werden, zu achten.

  18. Die genutzten Räume des Jugendhauses werden während der Gruppenangebote regelmäßig stoß- oder quergelüftet.

  19. Nur die Räume, in denen die jeweiligen Angebote stattfinden sind geöffnet.

  20. In den Sanitärräumen stehen Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung.

  21. Auf jeder Ebene steht mindestens eine Toilette für die Kinder- und Jugendlichen zur Verfügung. Die Mitarbeiter/innen benutzen separate Toiletten. Aushänge auf den Toiletten zeigen richtiges Händewaschen und desinfizieren.

  22. Ein Raumbelegungsplan liegt vor.

  23. Die Küche im EG ist nur durch die Mitarbeiter/innen zu betreten.

  24. Getränke müssen in eigenen Trinkgefäßen mitgebracht werden. Kein Verkauf von Getränken und Süßigkeiten.

  25. Nach Möglichkeit werden die Gruppenangebote mit gleichbleibenden Gruppen durchgeführt.

  26. Bei Missachtung der Regeln erfolgt nach Ermessen der Mitarbeiter/innen eine Ermahnung oder ein zeitlich begrenztes Hausverbot.

  27. Beim Verlassen des Jugendhauses melden sich die Kinder und Jugendlichen bei einer/einem Mitarbeiter/in ab bzw. werden durch eine/n Mitarbeiter/in hinaus begleitet.

  28. Nach der Schließung des Jugendhauses werden alle benutzten Räume sowie Gegenstände und die Sanitäranlagen spätestens bis zur nächsten Öffnung gereinigt und desinfiziert.