Erzieher*in in der Ausbildung

Entweder für das Berufsanerkennungsjahr (BP) oder im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung (kurz PiA).

 

Man arbeitet in einem Team mit drei Hauptamtlichen und einer/einem Bundesfreiwilligendienstler*in.

Zu den Tätigkeiten gehören u.a.:

  • Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen des offenen Betriebs
  • Planung, Durchführung und Nachbereitung eigener Angebote und Projekte
  • Mitwirkung als Teil des Teams bei Veranstaltungen des Jugendhauses wie den jährlichen Sommerferienspielen, Aktionstagen in den Oster-/Herbstferien, Kinderdiscos, Konzerten, etc.
  • Ausarbeitung und Schulung einer Ausbildungseinheit im Rahmen der Jugendgruppenleiterausbildung (Juleica)
  • Büroarbeit im Vormittagsbereich (Vorbereitung von Angeboten/Projekten, Koordination von Anmeldevorgängen, Erstellen von Plakaten und Flyern, Schreiben von Pressetexten, etc.)
  • Mitbetreuung der/des Bundesfreiwilligendienstler*in
  • Teilnahme an Teamsitzungen und verschiedenen Arbeitskreisen
  • Teilnahme an Fortbildungen
  • Übernahme von Verantwortung für das Gebäude

 

Unsere Anforderungen:

  • Interesse an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Offenheit und die Bereitschaft Neues auszuprobieren
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden und am Wochenende
  • Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere Microsoft Office-Anwendungen

 

 

Infos zur Erzieher*innen-Ausbildung:

Das Berufsanerkennungsjahr (BP) ist Teil der Erzieher*innen-Ausbildung in Vollzeit, findet im 3. Ausbildungsabschnitt statt und dauert 1 Jahr.

 

Die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) ist an eine klassische duale Berufsausbildung angelehnt, umfasst sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungsanteile an den Lernorten Fachschule und Praxisstelle und dauert 3 Jahre. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt im Rahmen eines vergüteten und sozialversicherungspflichtigen Praktikumsverhältnisses.

Voraussetzungen für die PiA sind die mittlere Reife oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss sowie ein erfolgreicher Abschluss der höheren  Berufsfachschule für Sozialassistenz oder der Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation (z.B. einschlägig anerkannte Berufsausbildung von mindestens 2 jähriger Dauer oder (Fach-)Abitur plus sozialpädagogisches Praktikum (drei Monate in Vollzeit)).

Bevor der Vertrag mit der Praxisstelle geschlossen werden kann, muss die Aufnahme an einer beliebigen Fachschule für Sozialpädagogik vorliegen.

 

 

Das Jugendhaus bietet momentan keine Stelle für ein/e Erzieher*in in Ausbildung an.